Das Testament des Dr. Mabuse

Originaltitel: Das Testament des Dr. Mabuse
Alternativtitel: Das Tagebuch des Dr. Mabuse
Dr. Mabuses Testament
The Crimes of Dr. Mabuse
The Last Will of Dr. Mabuse
The Testament of Dr. Mabuse
Herstellungsland: DeutschlandDeutschland
Erscheinungsjahr:  1933
Regie: Fritz Lang
 

Darsteller

Figur

Rudolf Klein-Rogge  Dr. Mabuse
Otto Wernicke  Kommissar Karl Lohmann
Oskar Beregi  Professor Baum
Gustav Diessl  Thomas Kent
Wera Liessem  Lilli
Karl Meixner  Hofmeister
Klaus Pohl  Müller
Theodor Loos  Dr. Kramm
  
Genre: Klassiker, Thriller, Grusel
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 Deutsches DVD-Cover, erschienen bei UFA / Universum Film

Inhalt

Dem Wahnsinn verfallen, sitzt das frühere kriminelle Genie Dr. Mabuse in einer Irrenanstalt und schreibt stumm sein Testament nieder, die Anleitung zu einer Serie sinnloser Verbrechen, und tatsächlich ist Berlin seit einiger Zeit Schauplatz zahlreicher anscheinend zweckloser Anschläge, die die Polizei ratlos zurücklassen, aber auch den Ingenieur Kent, der sich aus Not der Verbrecherbande angeschlossen hat, in immer tiefere Gewissensnöte stürzen, zumal er in der jungen Lilli die Frau fürs Leben gefunden hat. Gleichzeitig fahndet Kommissar Lohmann nach dem Drahtzieher der Verbrechen und ahnt bald, daß Dr. Mabuse hinter allem stecken könnte. Da stirbt Mabuse unerwartet, aber die Schreckenstaten hören nicht auf. Ist Mabuse etwa doch noch am Leben? Oder vollstreckt ein anderer des Doktors letzten Willen?

Kommentar

„Das Testament des Dr. Mabuse“ ist, wenn man so will, eine Crossover-Fortsetzung gleich zweier Fritz-Lang-Klassiker. Der Superschurke aus dem Zweiteiler „Dr. Mabuse, der Spieler“ (1922) trifft auf Kommissar Lohmann, den Chefermittler aus Langs erstem und gleich epochalem Tonfilm „M – Eine Stadt sucht einen Mörder“ (1931), und beide Rollen werden wieder von ihren früheren Darstellern Rudolf Klein-Rogge bzw. Otto Wernicke gespielt. War Mabuse, eine Erfindung des aus Luxemburg stammenden Vielschreibers Norbert Jacques, im ersten Film eine Figuration der brodelnden, unsicheren Verhältnisse in der jungen Weimarer Republik, wollte Fritz Lang ihn nun abermals als Chiffre einer mehr und mehr aus den Fugen geratenden Zeit verwenden, in der der braune Terror nach der Macht griff, die Zerstörung gesellschaftlicher Grundfesten zur Staatsräson wurde. In diesem Kontext war es geradezu folgerichtig, den bodenständigen, gutmütigen Gesetzeshüter Lohmann als Mabuses Gegenfigur zu installieren; zudem erinnert „Das Testament des Dr. Mabuse“ formal, im Schnitt und vor allem im originellen Umgang mit den ästhetischen Mitteln des Tons (inklusive der sparsam eingesetzten, aber suggestiven Musik Hans Erdmanns), in viel höherem Maße an „M“ als an den ersten „Mabuse“-Film, der seinerseits der Auftakt für die großen Epen gewesen war, die Lang in den 1920er Jahren gedreht hatte, von den „Nibelungen“ (1924) über „Metropolis“ (1927) bis zur „Frau im Mond“ (1929), bis der Tonfilm Lang ins Hier und Jetzt zurückholte. Lang verstand als einer der ersten, daß der Tonfilm einer eigenen Bildersprache bedurfte, „M“ wurde in einer Zeit, da der Ton- dem Stummfilm künstlerisch noch hoffnungslos unterlegen war, zu einer exemplarischen Pioniertat, an die das „Testament“ anknüpfte, etwa in der zu Recht oft gepriesenen Eingangsszene, in der gerade der Lärm von Druckerpressen in einer Falschmünzerwerkstatt dafür sorgt, daß dem ertappten Ermittler die akustische Wahrnehmung und Artikulation abhanden kommt und er so völlig hilflos wird. Immer wieder kombiniert Lang dokumentarisch anmutende Szenen mit den visuellen Mitteln des expressionistischen Films, den verschobenen Winkeln und Perspektiven, die sowohl die Welt aus der Sicht des Wahnsinnigen zeigen als auch, gerade zum Ende hin, eine Welt, die selbst mehr und mehr im Wahnsinn versinkt. Lang drehte einen Experimentalfilm und zugleich einen publikumswirksamen Reißer – diese Kombination muß einem auch erst einmal gelingen.

Bei aller Innovativität und Eleganz – die sie mitunter etwas selbstverliebt zur Schau stellt – ist Langs Inszenierung aber nicht gänzlich makellos, in einigen Szenen, etwa während der Verhöre oder der Zwiegespräche von Mabuses Helfershelfern, kommt es schon zu spürbaren Längen, die der stereotypen Figurenzeichnung und dem aus heutiger Sicht teilweise antiquiert wirkenden Spiel der Akteure geschuldet sind: Daß selbst kaltblütige Mörder zittern, sobald sie nur den Namen Lohmann hören, will angesichts des knorrig-liebenswürdigen Naturells des Kommissars nicht recht einleuchten; Oskar Beregi fällt als Mabuses Arzt Baum öfters durch recht krasses Overacting auf, hat auf der anderen Seite aber auch starke Momente; unfreiwillig komisch wirken dagegen fast alle Liebesszenen zwischen Kent und Lilli, deren Darstellerin Wera Liessem auf sämtliche Offenbarungen des kriminellen Freundes derart entspannt-schwärmerisch reagiert, als hätte Mabuse Halluzinogene ins Berliner Trinkwasser kippen lassen. Doch filigrane Charakterstudien interessierten Lang ohnehin eher selten, in der Regel dienten seine Figuren dem Plot, nicht umgekehrt, und hier hatte er wahrlich viel zu erzählen.

Zwar bedient sich „Das Testament des Dr. Mabuse“, wie eigentlich alle Filme Langs, vieler Elemente der Kolportage, erzählt der Streifen eine spannende Geschichte mit Verfolgungsjagden, Explosionen und Mordanschlägen, doch bietet er ebenso das Portrait einer Gesellschaft am Abgrund, die Mabuses Plänen geradezu in die Hände spielt. So muß Mabuse in Person kaum in Erscheinung treten, lebend verläßt er seine Zelle nicht, er stirbt gar nach knapp der Hälfte des Films, doch Professor Baum, offiziell Mabuses Arzt, tatsächlich aber längst von ihm besessener Eleve, ist bereits eifrig dabei, das Vermächtnis, das der Doktor seit Jahren unaufhörlich hinkritzelt, in die Tat umzusetzen. Mabuse ist, um zu wirken, nun nicht mehr an einen Körper gebunden, und nach seinem Tod ergreift er endgültig Besitz von Baum: In der einzigen reinen Horror-Szene des Films, die an Intensität im Kino nicht nur jener Zeit kaum ihresgleichen hat, erscheint dem Irrenarzt der insektenhaft verzerrte Geist Mabuses, der ihm im Flüsterton den Inhalt seines Testaments offenbart – die Herrschaft des Verbrechens, deren einziger Sinn es ist, die Gesellschaft aus den Angeln zu heben. Dies ist denn auch der Moment, in dem Mabuse-Darsteller Rudolf Klein-Rogge, unterstützt von einer großartigen Maske, wirklich Gelegenheit hat zu glänzen, und die läßt er sich nicht nehmen.

(Nur am Rande: Eine ganz ähnliche, wiewohl inszenatorisch deutlich schwächere Szene findet sich in „Ghost of Frankenstein“ (1942), dem vierten Beitrag der Universal-Frankenstein-Reihe, in der Frankensteins zweitem Sohn, der das Monster zerstören will, der Geist seines längst verstorbenen Vaters erscheint, der den Sprößling wieder auf Linie bringt. Ob diese Szene unter dem Einfluß von „Das Testament des Dr. Mabuse“ entstand, muß allerdings offen bleiben, nicht zuletzt weil Langs Film in den USA erst ein Jahr nach dem Dreh von „Ghost“ zur öffentlichen Aufführung kam; nichtsdestotrotz ist auffällig, daß in den Fortsetzungen – und zum Teil schon in „Ghost“ selbst – kein Angehöriger der Familie Frankenstein mehr als mad scientist wirkt: Frankensteins Geist wirkt nun ähnlich allgemeingültig wie der Mabuses).

Nach seinem gespenstischen Erscheinen verschmilzt Mabuse im Wortsinn mit Baum, der wahnsinnige Verbrecher wird wiedergeboren als Repräsentant eben jener Ordnung, die er zu zerstören trachtet: Das erscheint bei einem kurz vor der Machtübernahme Hitlers entstandenen Film gerade in der Rückschau prophetisch, doch haben die Interpreten wohl mit Recht bezweifelt, daß Lang „Das Testament des Dr. Mabuse“ als konkret-analytische Vorwegnahme des bevorstehenden Naziterrors geplant hatte, zumal seine Drehbuchautorin (und damalige Noch-Gattin) Thea von Harbou offen mit den Nationalsozialisten sympathisierte. Unbestritten aber hatte Lang, der seinerseits ein entschiedener Gegner der Nazis war, ein genaues Gespür für Zeitströmungen und dazu das enorme Talent, für seine Eindrücke – und seien sie noch so vage – Bilder zu finden, die das Zeug zum kinematographischen Archetypen haben: Am Ende des „Testaments“ öffnet Mabuses Geist seinem Nachfolger Baum die Tür zu seiner alten Zelle in der Irrenanstalt, in der letzten Einstellung sehen wir von innen, wie die Tür sich wieder schließt, und während das Bild schon schwarz wird, hören wir, wie ein Schlüssel mehrfach umgedreht wird. Wir, die Zuschauer, bleiben im Tollhaus eingesperrt, zusammen mit Baum, der Autorität, die als Verbrecher überführt ist, während sich der väterlich-rechtschaffene Lohmann vorher ausdrücklich aus dieser Welt zurückgezogen hat. Damit inszeniert Lang eine radikalisierte Version des Schlusses, der ursprünglich für „Das Cabinet der Dr. Caligari“ (1920) vorgesehen war: Auch dort sollte eigentlich der angesehene Arzt am Ende als Krimineller entlarvt werden, doch in einer nachträglich hinzugefügten Rahmenhandlung wird diese Auflösung zur Einbildung eines geisteskranken Patienten. Diese Pointe, die dem Film einiges von seiner inhaltlichen Brisanz nimmt und von den Drehbuchautoren deshalb ebenso heftig wie vergeblich bekämpft wurde, stammte von niemand anderem als Fritz Lang, der kurzzeitig in das Projekt involviert gewesen und dem es damals eher um Wirkung als um Inhalt gegangen war. Gut zehn Jahre später, als die Weimarer Republik ihrem Untergang entgegentaumelte, revidierte Lang den verharmlosenden Schluß des „Caligari“ mit seinem eigenen verrückten Akademiker Mabuse.

Es verwundert nicht, daß dem „Testament des Dr. Mabuse“ die Ehre widerfuhr, von den neuen Machthabern umgehend verboten zu werden; der Film erlebte seine Uraufführung in Budapest, während er in Deutschland erst ab 1951 gezeigt wurde. Goebbels bot Lang dennoch eine führende Position in der deutschen Filmindustrie an, der ließ sich allerdings nicht kaufen, emigrierte noch am selben Tag und setzte – nach einem kurzen Intermezzo in Frankreich – seine Karriere eine Nummer kleiner in den USA fort, bevor er in den späten 50ern für einige Jahre nach Deutschland zurückkehrte und noch ein paar Filme drehte, zuletzt einen weiteren Mabuse-Film, „Die tausend Augen des Dr. Mabuse“ (1960). Der wurde wiederum der Startschuß zu einer ganzen Mabuse-Reihe, die dann aber andere Regisseure betrauten und die eher mit den damals populären Edgar-Wallace-Filmen als mit Langs früheren Großtaten verwandt war. In diesem Rahmen erfuhr „Das Testament des Dr. Mabuse“ 1962 sogar ein Remake, prominent besetzt und – wie die ganze Reihe – nicht ohne naiven Charme, aber der früheren Inszenierung in allen Belangen unterlegen. So wurde Langs „Testament des Dr. Mabuse“ tatsächlich zum Vermächtnis der Möglichkeiten dieser nach wie ebenso sprichwörtlichen wie prototypischen Genrefigur.

Filmreview von: Ruthven / Alle Reviews von Ruthven

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Veröffentlichungen

Der Film ist bei UFA / Universum Film auf DVD erschienen.

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